Die Kosten in Ehescheidungs- und familienrechtlichen Verfahren
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.
Ermittlung des Streitwertes:
Der Streitwert im Scheidungsverfahren hängt zum einen von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten und zum anderen davon ab, ob zusammen mit der Scheidung noch andere Fragen geregelt
werden (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht usw.)
Für die Scheidung selber wird der Streitwert nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute berechnet. Dabei wird zunächst das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten
zusammengerechnet. Abgezogen werden beispielsweise Unterhaltspflichten und Kreditraten für gemeinsame Schulden. Verdienen z.B. beide Ehegatten netto 1.500,- Euro, so beträgt der Streitwert (wenn
keine Kinder vorhanden sind) 3 x 3.000,- Euro = 9.000,- Euro. In diesem Fall würden z.B. die Rechtsanwaltskosten 1.325,30 Euro betragen.
Der Streitwert einer Scheidung beträgt mindestens 2.000,- EURO, auch wenn das dreifache Einkommen der Ehegatten geringer sein sollte.
Besitzen die Ehegatten darüber hinaus Vermögen (z.B. ein Grundstück, einen Betrieb, Geldanlagen, bedeutende Wertsachen), so fließt auch dieses, sofern darüber gestritten wird, in die Berechnung des
Streitwertes ein. Werden zusammen mit der Scheidung weitere Angelegenheiten geregelt (Versorgungsausgleich, Umgangs- und Besuchsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Hausrat), so erhöht
sich der Streitwert ebenfalls.