Rechtsanwältin Wiebke Poschmann
Rechtsanwältin Wiebke Poschmann

Die Kosten in Ehescheidungs- und familienrechtlichen Verfahren

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

Ermittlung des Streitwertes:

Der Streitwert im Scheidungsverfahren hängt zum einen von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten und zum anderen davon ab, ob zusammen mit der Scheidung noch andere Fragen geregelt werden (Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht usw.)

Für die Scheidung selber wird der Streitwert nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eheleute berechnet. Dabei wird zunächst das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammengerechnet. Abgezogen werden beispielsweise Unterhaltspflichten und Kreditraten für gemeinsame Schulden. Verdienen z.B. beide Ehegatten netto 1.500,- Euro, so beträgt der Streitwert (wenn keine Kinder vorhanden sind) 3 x 3.000,- Euro = 9.000,- Euro. In diesem Fall würden z.B. die Rechtsanwaltskosten 1.325,30 Euro betragen.

Der Streitwert einer Scheidung beträgt mindestens 2.000,- EURO, auch wenn das dreifache Einkommen der Ehegatten geringer sein sollte.

Besitzen die Ehegatten darüber hinaus Vermögen (z.B. ein Grundstück, einen Betrieb, Geldanlagen, bedeutende Wertsachen), so fließt auch dieses,­ sofern darüber gestritten wird,­ in die Berechnung des Streitwertes ein. Werden zusammen mit der Scheidung weitere Angelegenheiten geregelt (Versorgungsausgleich, Umgangs- und Besuchsrecht, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Hausrat), so erhöht sich der Streitwert ebenfalls.