Rechtsanwältin Wiebke Poschmann
Rechtsanwältin Wiebke Poschmann

Kosten

 

Häufig besteht große Unsicherheit darüber, welche Gebühren wohl ein Rechtsanwalt für seine Tätigkeit verlangen wird. Ich teile Ihnen vor einer Beratung selbstverständlich mit, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.


Kosten in Ehescheidungs- und familienrechtlichen Verfahren

Die Kosten in sozialrechtlichen Verfahren

Beratungshilfe

Prozesskostenhilfe

 

Kosten bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung


Steuerliche Absetzbarkeit von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten