Rechtsanwältin Wiebke Poschmann
Rechtsanwältin Wiebke Poschmann

Absetzbarkeit von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten

Scheidungskosten waren lange als außergewöhnliche Belastung absetzbar, auch für Unterhaltsverfahren und sonstige zivilrechtliche Verfahren galt dies, sofern die eigene Position erfolgversprechend war (Bundesfinanzhof, 12.05.11, VI R 42/10). Der Gesetzgeber hat dies 2013 erheblich eingeschränkt (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Mehrere Finanzgerichte hielten Scheidungskosten auch danach für absetzbar (FG Köln, 13.01.16, 14 K 1861/15; FG Münster, 19.06.15, 1 V 795/15 E; 21.11.14, 4 K 1829/14; FG Rheinland-Pfalz, 16.10.14, 4 K 1976/14). Der Bundesfinanzhof hat dies inzwischen auf Extremfälle beschränkt (18.05.17, VI R 9/16).