Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht wie auch die verwandten rechtlichen Instrumente der Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sollen in Zeiten der Unfähigkeit, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln, als Auffangnetz dienen. Eine rechtliche Betreuung wird durch das Betreuungsgericht eingerichtet, wenn dieser Fall bereits eingetreten ist, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erstellt der Betroffene für den Fall des zukünftigen Eintritts.
In beiden Konstellationen bedeutet dies jedoch einen ganz wesentlichen Eingriff in den eigenen Wirkungskreis. Deshalb sind Sie gut beraten, sowohl in einem Betreuungsverfahren als auch vor der Abfassung von Vollmachten und Verfügungen einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu konsultieren.